ICCO e.V. International Child´s Care Organisation

 

13 Kinder, ein Engel, ein Verein

und 1300 ehemals elternlose Kinder


Eva Maria Hofer berichtet in Ihrem Blog über Ihre Adoptionen, die Gründung von ICCO e.V und die systematische Vernichtung des Vereins.

>>> zum Blog

Treffender Kommentar eines Adoptivvaters zu der Onlinemeldung des NDR vom 18.05.2010


.... tja, wenn die Mühlen erst mal in Gang gesetzt sind, mahlen sie ... und mahlen... und mahlen, notfalls halt satte vier Jahre lang, bis hinten etwas "Feines" herauskommt. Hier halt kein Mehl, sondern ein allein - nach dem einzig sachlichen Gehalt im Bericht - auf rein formalen Mängeln begründetes Strafverfahren.

Dass dann noch Aussagen von Herrn Bach über angebliche Beschwerden verschiedener Stellen und "große Zweifel an der Seriosität der Vermittlungspraxis von ICCO" hineingemischt wurden, lenkt natürlich die Gedanken der Leserschaft erst in die erwünschte Richtung, auch wenn dies nichts mit dem Strafverfahren zu tun hat.

Ein ganz fieses G'schmäckle wird dann noch - zufällig? - erzeugt mit der Aussage: "[...] Eltern zahlten für ein Kind zwischen 10.000 und 20.000 Euro [...]". Klingt ja grässlich! Ohne Erläuterung und Hintergrundinformationen zu diesen Zahlen wird so nebenbei der Vorwurf des "Kinderhandels" noch ins rechte Licht gerückt - das ist Stimmungsmache par excellence!

Die verfassungsrechtlich garantierte Unschuldsvermutung in unserem Rechtsstaat, die bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt, ist so nichts mehr wert - Vorverurteilung nennt man das, glaube ich...

Eigentlich lässt sich ein solcher Fehltritt mit der Vita und den Referenzen (ARTE, Deutschlandfunk, F.A.Z., Friedrich-Ebert-Stiftung, Körber-Stiftung, BR, NDR...) der Redakteurin nicht so recht vereinbaren, aber sie wird schon ihre Gründe haben - und für sich behalten.

Hier können Sie u.a. sehen, dass ICCO e.V. die Besondere Zulassung zur Adoptionsvermittlung aus der russischen Föderation hatte.


Eine zusätzliche Zulassung in Russland ist nicht erforderlich. Ausser einer Vermittlungsstelle in Deutschland vermitteln sämtliche Organisationen und auch die Jugendämter auf der gleichen Basis, also auch nur mit einer Zulassung, die von dem jeweiligen Landesjugendamt erteilt wurde., wie im Falle von ICCO e.V. die Zulassung von der GZA Hamburg (Rolf Bach) erteilt wurde.


>>> Annerkennungsbescheid.pdf

Gutachten zu § 236 StGB von Dr. iur. h.c. Gerhard Strate zum Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18.1.2006


Gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 StGB macht sich strafbar, wer unbefugt die Adoption einer Person unter achtzehn Jahren vermittelt. Gleiches gilt gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 StGB für denjenigen, der unbefugt eine Vermittlungstätigkeit ausübt, die zum Ziel hat, dass ein Dritter eine Person unter achtzehn Jahren auf Dauer bei sich aufnimmt. Bei beiden Handlungsformen verlangt der Tatbestand ausserdem ein Handeln gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern. Eine Strafschärfung sieht § 236 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 StGB in dem Falle vor, dass die vermittelte Person in das Inland (also Ausland) oder in das Ausland (also Inland) verbracht wird.


Beide Strafvorschriften knüpfen also eine Strafbarkeit an das Fehlen einer Befugnis.


>>> Download des Gutachtens.pdf

Ein weiterer Kommentar einer Adoptivmutter zu den verschleppten Ermittlungen und der Vorverurteilung durch die Presse


.... Ich finde es auch widerlich, was die Presse meldet und wie sie arbeitet. Ich habe mich schon lange gefragt, warum immer noch keine Anklage erhoben bzw. das Verfahren nicht eröffnet wurde.

Besonders eilig scheinen es die Behörden ja nicht zu haben .....


Aber Herr Bach hat erreicht, was er wollte.


In seinem ganzen Gebiet gibt es keine private Vermittlungsstelle, soweit ich weiß.


Ich lebe in der Region Hannover und unser Jugendamt ist ein großer Anhänger von Herrn Bach, weswegen es sich weigert, Auslandsadoptionen vorzunehmen und die Entwicklungsberichte zu betreuen. Ich bin echt bedient, was die Situation und das Hamburger LJA angeht!


Ich wünsche Frau Hofer alles Gute und viel Kraft.